Vorstand
Der Vorstand ist das Exekutivorgan der Fachschaft. Er besteht aus neun Studierenden, die alle im Fakultätsrat sitzen. Der Fakultätsrat setzt sich aus den Professorinnen und Professoren, den Vertreterinnen und Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeitenden sowie dem Fachschaftsvorstand als Vertretung der Studierenden zusammen. Als Mitglied des Fakultätsrates nimmt der Vorstand an der Wahl neuer Professor_innen teil und entscheidet über Themen wie Lehrplan, Änderungen der Reglemente oder Prüfungsverfahren. Der Vorstand steht in direktem Kontakt mit den Professor_innen, bei denen er die Forderungen und Probleme der Studierenden einbringen kann. Neben der Repräsentationsfunktion organisiert er mehrmals im Jahr Konferenzen und verschiedene Aktivitäten im Bereich Recht.