Ein Gastkommentar
«Wenn Frau will, steht alles still»: Unter diesem Motto fand der Frauenstreik am 14. Juni 1991 statt. Es war der zehnte Jahrestag der Volksabstimmung, die nach langem Kampf die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann in der Verfassung verankerte. Die Umsetzung der Ideale des Artikels kam jedoch nicht voran. Insbesondere beanstandeten Frauen ihre Benachteiligung in der Arbeitswelt und in der Hausarbeit.
Politisch erreicht hat der Protestakt vieles, unter anderem 1993 die Wahl von Ruth Dreifuss als zweite Frau in den Bundesrat sowie die Einführung der Fristenlösung bei der Abtreibung und der Mutterschaftsversicherung durch das Parlament. Die wohl wichtigste Folge der Proteste war aber die Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes, das den Verfassungsanspruch auf gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit präzisiert und jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes im Erwerbsleben verbietet.
Zum 28. Jahrestag des grossen Frauenstreiks fand 2019 erneut eine grosse Protestaktion mit einer halben Million Menschen statt. Im Vordergrund stand das Motto «Lohn. Zeit. Respekt.». Zu dessen Bekräftigung legten Frauen aus der Verwaltung und der Privatwirtschaft um 15:30 Uhr ihre Arbeit nieder.
Nach kleineren Demonstrationen während der Pandemie wurde nach dem verlorenen AHV-Referendum zum Frauenstreik 2023 aufgerufen. Die Mobilisierung soll an den historischen Frauenstreik 2019 erinnern, es soll ein «echter Streik, im rechtlichen und gewerkschaftlichen Sinne des Wortes» werden.
An unserer Universität fällt der Tag mitten in die Prüfungsphase der meisten Fakultäten. Aus diesem Grund wandte sich EquOpp in einem offenen Brief an das Rektorat und die Dekanate. Sie fordert eine Garantie des Streikrechts der Studenten und, dass an diesem Tag keine Prüfungen stattfinden, damit Universitätsangehörige, ohne unter den Druck durch die Hierarchie oder ihre Arbeitsmoral zu geraten, am Streik teilnehmen können. Ähnliche Forderungen wurden an den Universitäten Genf und Lausanne bereits angenommen. Die studentischen Vereine wurden aufgefordert, den Brief mitzuunterzeichnen.
Streik? Protest!
Ein Streik ist die kollektive Verweigerung von vertraglich vereinbarter unselbständiger Arbeit zur Durchsetzung bestimmter Arbeitsbedingungen (nach Bernard Degen). Dabei wird die Pflicht auf Arbeit bewusst verletzt und der Anspruch auf Lohn aufgegeben. Sowohl Arbeitgeber als auch -nehmer müssen dabei finanzielle Einbussen in Kauf nehmen. Dabei kommt es immer darauf an, wer den längeren Atem hat: der Arbeitgeber oder die Gewerkschaften, die den Lohnausfall entschädigen. Grund für das eher zurückhaltende Verhältnis zum Streik in der Schweiz ist der gesetzliche Arbeitsfrieden, der für die Laufzeit eines Gesamtarbeitsvertrags Kampfmassnahmen zu im Vertrag geregelten Punkten verbietet.
Es ergibt sich aus der Definition des Streiks selbst, dass die Idee eines Studentenstreiks fehlgeleitet ist. Dies, da Studenten nicht in einem Arbeitsverhältnis mit der Universität stehen.
Beim Frauenstreik stellt sich eine weitere Problematik: Die Forderungen können nicht durch den Arbeitgeber erfüllt werden. Der Adressat dieser politischen Forderungen ist der Gesetzgeber. Das Nichterscheinen am Arbeitsplatz im Rahmen dieses sogenannten Streiks wird auch von der Unia als Protestaktion und nicht als Streik qualifiziert.
Möchte frau dennoch an der Bezeichnung «Streik» festhalten, sollte frau bereit sein, die Konsequenzen zu akzeptieren. Während in der Arbeitswelt der Verzicht auf das Gehalt diese Einbusse darstellt, wäre für die Studenten das Pendant dazu wohl der Verzicht, eine Prüfung zu schreiben. Die zu tragende Konsequenz wäre also das Nichtbestehen der Prüfung.
Die Gleichberechtigung und das Widerstandsrecht sind Werte, für die es gilt, sich vollumfassend einzusetzen. Die Beantwortung der Frage, ob jedoch ein unter dem Titel «Frauen*streik» getarnter Protest zielführend ist und dabei die Gleichberechtigung als Deckmantel für den Kampf der Geschlechter dienen darf, kann an dieser Stelle unbeantwortet bleiben. Jedenfalls sollten wir vor lauter Protest die wahrhaftige Gleichberechtigung nicht aus den Augen verlieren. (T. A. L. und R. N)