Die am weitesten verbreitete illegale Substanz in der Schweiz ist Cannabis. Heute noch kriminell, morgen bereits legalisiert? Die Diskussion läuft.

 

Während einige Cannabis als eine gefährliche Einstiegsdroge sehen, ist für andere die Legalisierung längst überfällig. Sollten Kiffer*innen wirklich als Kriminelle gelten? In einigen Staaten ist der Freizeitkonsum bereits erlaubt. Auch in Deutschland hat die Ampelkoalition im letzten Jahr grünes Licht für die Legalisierung gegeben. Wie steht es um die Schweiz?

 

Rechtslage in der Schweiz

Der Konsum von Cannabis mit über 1% THC Gehalt ist in der Schweiz verboten. Dies bestimmt das Betäubungsmittelgesetz. Der berauschende Wirkstoff im Cannabis ist das THC (Tetrahydrocannabinol). Er wirkt euphorisierend und leicht halluzinogen. Zweck des Verbots ist es insbesondere, Personen vor negativen gesundheitlichen sowie sozialen Folgen zu schützen. Wer dennoch einen Joint raucht, riskiert eine Ordnungsbusse in der Höhe von 100 Franken. Der Besitz von bis zu 10g Cannabis bleibt straffrei. Indem man den Besitz gestattet, werden Konsument*innen aus der Strafbarkeit herausgeholt. Das ist das Ziel der Entkriminalisierung. Bei einer Legalisierung würden zusätzlich der Erwerb und Verkauf erlaubt werden.

 

«Cannabis kein Brokkoli»

Wer regelmässig viel kifft, beeinträchtigt gemäss verschiedenen Studien langfristig seine Hirnleistung. Zudem erhöht Kiffen das Risiko, an Depressionen, Angststörungen oder einer Psychose zu erkranken. Cannabis ist kein harmloses Kraut. Grund genug für ein Verbot? Die Antwort lautet nein! Spätestens dann, wenn man seine Augen auf den Alkohol- und Nikotinkonsum richtet. Doch auch hier gehen die Meinungen auseinander. Die deutsche Politikerin Daniela Ludwig hält fest: «Nur weil Alkohol gefährlich ist – unbestritten – ist Cannabis kein Brokkoli.» Die Pflanze dürfe nicht bagatellisiert werden.

 

Alkohol und Nikotin? Ja. Cannabis? Nein.

Im direkten Vergleich mit Alkohol und Nikotin schneidet sie aber gleich ab, wenn nicht sogar besser. Gemäss BAG sterben in der Schweiz jährlich 9500 Menschen vorzeitig an den Folgen des Zigarettenrauchens. An den Folgen des Alkoholkonsums sterben jährlich 1600 Personen, oftmals an alkoholbedingter Leberzirrhose. Eine höhere Sterblichkeit bei Cannabiskonsumierenden ist unbekannt. Eine Suchtgefahr besteht bei allen Drogen. Bei Cannabis halten Forschende aber fest, dass die Entzugserscheinungen schwächer sind als bei Alkohol und Nikotin.

 

 

Verbot und Prävention

Ob Cannabis, Alkohol, Nikotin oder andere Drogen: Übermass ist immer gefährlich. Daher ist es für die Gesellschaft umso wichtiger, in Präventionsmassnahmen zu investieren. Bei Nikotin und Alkohol geschieht dies durch breite Aufklärung über die Folgen, aber auch über Werbeverbote. Zudem soll die erhobene Steuer den Konsum unattraktiver machen. Das Verbot von Cannabis hat seine präventive Wirkung jedoch verfehlt. Fast ein Drittel der Schweizer Bevölkerung hat Cannabis schon einmal probiert. Über 200’000 Schweizer*innen geben an, regelmässig zu kiffen.

 

Schwarzmarkt und Jugendschutz

Konsument*innen müssen die Droge auf dem Schwarzmarkt kaufen, was Risiken mit sich bringt. So können sie sich nie ganz sicher sein, was sie rauchen. Es kann sich um mit Tabak, Sand, Zuckerwasser oder chemischen Substanzen gestrecktes Gras handeln. Dadurch sind Stärke und Effekt unbekannt. Im Laden kann jede*r ein Bier kaufen und weiss genau, es enthält 4.5 Volumenprozent Alkohol. Konsument*innen können sich auf die Wirkung einstellen. Bei Cannabis von der Strasse müssen sie vorsichtiger sein. Vor zwei Jahren war in Basel synthetisches Cannabis im Umlauf, mit einer 200-fachen Wirkung. Der Konsum kann fatale Folgen haben. Die Stiftung «Sucht Schweiz» kommt zum Schluss, dass beispielsweise in den US-Bundesstaaten, in denen Cannabis legal ist, der Schwarzmarkt langsam zurückgeht. So würden Jugendliche nicht gezwungen sein, sich bereits in jungen Jahren in ein kriminelles Milieu zu begeben.

 

Ob in der Schweiz das Verbot bleibt oder eine Legalisierung bevorsteht, ist offen. Es bleibt spannend, wie sich die Legislative entscheiden wird. Vielleicht wird die Konsumentensouveränität auch bald fürs Kiffen anerkannt.

 

Text und Illustration: Pauline Anne Meyer